Nachhaltigkeit bei mercurion

Wir wünschen uns langfristige und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Kunden und Geschäftspartnern, basierend auf Vertrauen und Transparenz.

Dazu gehört auch das Thema Nachhaltigkeit!

Die Schonung unserer Umwelt, das soziale Miteinander und eine anständige Unternehmensführung sind wesentliche Eckpfeiler unserer Unternehmenskultur.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken (im Sinne der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können. Diese Nachhaltigkeitsrisiken werden bei all unseren unternehmerischen Tätigkeiten berücksichtigt und finden ständige Beachtung.

Strategie

Wir berücksichtigen bei all unseren Tätigkeiten die wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren:

  1. Umwelt,
  2. Soziales und
  3. Unternehmensführung.

Größten Wert legen wir auf die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Wir orientieren uns an den UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (PRI):

  1. Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.
  2. Wir werden im Rahmen unserer Mitwirkungspolitik aktive Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen.
  3. Wir werden im Rahmen unserer Mitwirkungspolitik Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.
  4. Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben.
  5. Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern.
  6. Wir werden im Rahmen unserer Berichtspflichten über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten.

Wir stellen durch geeignete Informationen sicher, dass unsere Berater Investmentprodukte auch hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten beurteilen können, um unseren Kunden mit entsprechenden Nachhaltigkeitspräferenzen geeignete Produkte empfehlen zu können. Aktuelle Produktkenntnisse, rechtliche und fachliche Grundlagen sowie aufsichtsrechtliche Entwicklungen vermitteln wir unseren Beratern durch ein breites und qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot.

Hinsichtlich der Grundsätze für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung werden wir uns an den Grundgedanken des Deutschen Corporate Governance Kodex orientieren.

Zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zählen wir Beeinträchtigungen der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Diese umfassen ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungsaspekte. Kern der Agenda 2030 sind 17 Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals.

Zur Konkretisierung orientieren wir uns an den Veröffentlichungen der für uns zuständigen Aufsichtsbehörden, wie sie z. B. durch das Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vorgestellt wurden. Des Weiteren werden wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeiten die Berichterstattung und die gesetzlichen, vorvertraglichen Informationen von Produktpartnern zu den Nachhaltigkeitsrisiken bei Investmentprodukten berücksichtigen. Dabei können wir ggfs. auch Daten und Informationen Dritter zur Beurteilung des jeweiligen Produktpartners verwenden.

Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren liegen aus unserer Sicht vor allem dann vor, wenn folgende Ziele beeinträchtigt würden:

Environmental/Umwelt

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • Schutz der biologischen Vielfalt,
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling,
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
  • Schutz gesunder Ökosysteme oder
  • Nachhaltige Landnutzung.

Social/Soziales

  • Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung),
  • Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes,
  • Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen,
  • Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit,
  • Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschließlich Gesundheits-schutz,
  • Gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette,
  • Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange von Gemeinden und sozialen Minderheiten oder
  • Steuerehrlichkeit.

Governance/Unternehmensführung

  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption,
  • Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand und Aufsichtsrat;
  • Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit,
  • Ermöglichung von Whistle Blowing,
  • Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten,
  • Gewährleistung des Datenschutzes oder
  • Offenlegung von Informationen.

Durch Medienbeobachtung versuchen wir, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die obengenannten Nachhaltigkeitsfaktoren zu erkennen. Sollten wir substanzielle Beeinträchtigungen der obengenannten Faktoren durch Investitionsentscheidungen unseres Hauses feststellen, werden wir darauf reagieren. Dies kann dadurch geschehen, dass wir einen aktiven Kommunikationsprozess mit Emittenten und Produktgebern starten, bis hin zu einem Desinvestment bei gescheitertem Kommunikationsprozess.

Sobald die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen die obengenannten Faktoren umfasst und durch geeignete Infrastruktur eine Auswertung und Messung erfolgen kann, werden auch wir die notwendigen Schritte einleiten, um auf Basis dieser Datengrundlage zu einer granulareren Messung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu kommen und dann entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.

Unsere Vergütungspolitik steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass weder unsere Berater noch unsere sonstigen Mitarbeiter in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse von Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen weder positiv noch negativ die Vergütungshöhe des Produktes.

Gegenwärtig liegen keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse für die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der von uns beratenen oder vermittelten Finanzprodukte vor. Tendenziell ist zu erwarten, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken möglicherweise negativ auf die Rendite von Finanzprodukten auswirken können.

Da sich aktuell gesicherte Informationsquellen zur Beurteilung der Nachhaltigkeitseinstufungen von Produkten noch in der Entwicklung befinden, ist von uns eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale oder eine Kombination dieser Merkmale für konkrete Investments, Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukte zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beabsichtigt.

Ebenso wenig wird mit der von uns angebotenen Anlageberatung oder Anlagevermittlung eine nachhaltige Investition angestrebt. Entsprechend sind weitergehende Transparenz-vorgaben aus Art. 8 und 9 der Verordnung 2019/2088 für uns nicht relevant. Ebenso wenig wird mit von uns vermittelten oder beratenen Finanzprodukten eine direkte Reduzierung der CO2-Emissionen angestrebt.